Zeitpunkt der Probenahme
Probenahmen im Tiefland und Mittelgebirge sind zwischen Februar und August möglich, in den Alpen und im Alpenvorland zwischen Februar und Mai.
Bevorzugt sollten kleinere Fließgewässer mit einem Einzugsgebiet <100 km² im Frühjahr (Februar - April) beprobt werden, größere Fließgewässer mit einem EZG >100 km² im Frühsommer (Mai - Juli).
Zeiten, in denen im Vergleich zum „Normalzustand“ stark veränderte hydrologische Bedingungen herrschen, sind ungeeignet für eine Probenahme:
Fließgewässer sollten nicht während oder kurz nach einem Hochwasser oder einer Trockenperiode beprobt werden
Fließgewässer sollten nicht beprobt werden, wenn Unterhaltungsmaßnahmen durchgeführt werden oder gerade durchgeführt wurden
Zu diesen Zeiten durchgeführte Proben sind weder reproduzierbar noch repräsentativ.